Schaffen Sie mit uns inklusive Beschäftigungsplätze!
Sie führen einen Betrieb und suchen Unterstützung für Ihr Team?
Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten inklusiver Arbeitsplätze passend zu Ihrer Betriebsstruktur! Die Leistung von schwerbehinderten Menschen mit Unterstützungsbedarf für die Arbeitswelt wird oftmals unterschätzt. Für den Arbeitsmarkt sind diese Personen kaum sichtbar.
Das wollen wir ändern. Und Sie können mitmachen! Denn: Auch Personen, die als erwerbsgemindert eingestuft sind, können und wollen gute Arbeit machen und Teil eines Teams sein.
Ganz einfach:
Betriebe, die offen für einen neuen Blickwinkel sind und in Kooperation mit uns gehen wollen.
Es handelt sich dabei um eine Kooperationsvereinbarung mit uns als Träger einer Werkstatt für behinderte Menschen (kurz: WfbM) und ist eine besondere Maßnahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Schaffung inklusiver Beschäftigungsplätze.
Der nächste bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ findet am 10. Oktober 2024 statt. Auch das ist eine gute Gelegenheit, uns und unsere Arbeit kennenzulernen. Mehr Infos
Ihre Vorteile als Unternehmen
Ablauf
1. Das Betriebspraktikum
- Betrieb und Bewerber:in lernen sich kennen.
- Jobcoaches unterstützen durch Beratung und Aktivitäten bei der Einarbeitung.
- Gemeinsam erarbeiten wir geeignete Aufgaben, die der/die Bewerber:in leisten bzw. gut erlernen kann, wodurch er/sie das Betriebsteam entlastet.
- Eine Praktikumsphase umfasst in der Regel mindestens zwei Wochen und dauert längstens drei Monate. Verschiedene Teilzeitmodelle können vereinbart, die Einsatzzeiten flexibel gestaltet werden.
- Während der Praktikumsphase erfolgt KEINE Vergütung durch Ihr Unternehmen.
2. Die Betriebsintegrierte Beschäftigung (BIB)
- Eine Betriebsintegrierte Beschäftigung schließt an das Praktikum an, sie kann unbefristet erfolgen und ist auch als Teilzeitbeschäftigung möglich.
- Für die Betriebsintegrierte Beschäftigung wird ein individuelles, leistungsbezogenes Entgelt gemeinsam mit dem Unternehmen, dem/der Beschäftigte:n und der Werkstatt ermittelt.
3. Der Arbeitsvertrag
- Mit einem regulären Arbeitsvertrag bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss und Einstellprämie für den/die Arbeitgeber:in.
- Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz durch Arbeitsassistenz, ganz individuell.
- Weitere Zuschüsse für den/die Arbeitgeber:in können bei zusätzlicher Qualifizierung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und für neue Ausstattung am Arbeitsplatz bei Bedarf beantragt werden.
Es war die richtige Entscheidung und das Ganze ist ein sehr gutes Konzept, das wir ausdehnen wollen. Der Geschäftsführer ist überzeugt: So etwas können viele Firmen stemmen.”
Anderen Betrieben empfiehlt sie:
„Keine Scheu zeigen, es einfach versuchen!”
Gemeinsam Brücken bauen!
Unsere Mission
Überall auf der Welt hat ein Teil der Menschen Einschränkungen, die sich in Wechselwirkung mit den Anforderungen der Arbeitswelt als Behinderungen auswirken. Diesen Behinderungen können körperliche Gebrechen, Störungen in der Funktion der Sinne, kognitive Einschränkungen oder psychische Erkrankungen zugrunde liegen.
Während es im Falle von körperlichen Einschränkungen oder Sinnesbehinderungen oft möglich ist, mit Hilfe von baulichen Maßnahmen und technischen Geräten eine Behinderung zu mindern oder gar auszugleichen, benötigen Menschen, die aufgrund kognitiver Einschränkungen oder psychischer Erkrankungen in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben behindert sind, neben Training und Begleitung meist eine Anpassung der Arbeitsanforderungen an ihre Möglichkeiten.
In Deutschland wurden für psychisch kranke und kognitiv beeinträchtigte Menschen, die als voll erwerbsgemindert eingeschätzt werden, in den letzten Jahrzehnten Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) geschaffen, um ihnen mithilfe von angepassten Arbeitsanforderungen eine Mitwirkung an der gesellschaftlichen Wertschöpfung zu ermöglichen.
Etwa 300.000 Personen finden in diesen Werkstätten Arbeit, berufliche Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Viele der dort beschäftigten Menschen möchten und können aber auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an Produktion und Dienstleistung mitwirken, wenn sie gut vorbereitet und begleitet werden und am Arbeitsplatz auf angepasste Anforderungen treffen.
Arbeitgeber:innen, die diesen Personen einen angepassten Arbeitsplatz bieten, können auf vielfältige Unterstützung bauen. Es gibt gesetzlich geregelte Minderleistungsausgleiche und Unterstützung durch staatlich finanzierte Fachkräfte, um ein Gelingen einer beruflichen Eingliederung zu fördern und für alle Beteiligten befriedigende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die drei Träger von Werkstätten für behinderte Menschen in Frankfurt am Main haben sich zusammengeschlossen, um dieser Personengruppe Brücken auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bauen und für Arbeitgeber:innen als ein Ansprechpartner aufzutreten.
Spezialisierte Fachkräfte beraten Arbeitgeber:innen, bereiten behinderte Menschen auf ihren Einsatz vor und begleiten diese dann an ihrem Arbeitsplatz angepasst an ihre individuellen Anforderungen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auf diese Weise berufliche Teilhabe behinderter Menschen nachhaltig gelingen kann – zur Zufriedenheit der Betroffenen genauso wie zur Zufriedenheit der Arbeitgeber:innen.
Ihr Kontakt zu uns
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben, weitere Informationen benötigen oder mit uns über die Möglichkeiten sprechen wollen.
Clarisse da Silva Pereira
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E-Mail:
clarisse.pereira@frankfurter-verein.de -
Telefon:
069 50 69 46 114 -
Website:
www.frankfurter-verein.de
Downloads
„Arbeit Inklusiv Rhein-Main”
Herausgeber:
Arbeit Inklusiv Rhein-Main
336 kB | PDF-Dokument
„Inklusion als Chance für Unternehmen“
Herausgeber:
Stadt Frankfurt am Main
410 kB | PDF-Dokument
„Die Betriebsintegrierte Beschäftigung“
Herausgeber:
LAG WfbM Hessen
598 kB | PDF-Dokument